Post #2330015
2026-04-23 02:48 UTC
Anlasslos frage ich mich, ob man einen Vertragspartner erfolgreich auf Mitteilung der nur online bereitgestellten und zwischenzeitlich wieder gelöschten AGB verklagen kann 🤔
Sowohl das hypothetische Ignorieren als auch das hypothetische Argument „Tja, hätten Sie die mal rechtzeitig runtergeladen, LOL“ kommt mir doch recht fragwürdig vor.
Replies (1)
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@claudius@darmstadt.social 2026-04-23 15:08
@pixelcode@social.tchncs.de waybackmachine vielleicht?