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Post #2330015

2026-04-23 02:48 UTC

Anlasslos frage ich mich, ob man einen Vertragspartner erfolgreich auf Mitteilung der nur online bereitgestellten und zwischenzeitlich wieder gelöschten AGB verklagen kann 🤔 Sowohl das hypothetische Ignorieren als auch das hypothetische Argument „Tja, hätten Sie die mal rechtzeitig runtergeladen, LOL“ kommt mir doch recht fragwürdig vor.

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