Post #2241042
2026-05-08 09:44 UTC
Das treffe insbesondere auf Batteriespeichersysteme zu. In der Stellungnahme verweisen die Wettbewerbshüter auf die Vorgabe, dass Anlagen ununterbrochen für zehn Stunden Strom liefern können müssen – und bereits nach einer Stunde Pause erneut für mindestens weitere zehn Stunden einspeisen sollen. Diese Bedingung „dürfte Batteriespeicherprojekte faktisch von der Ausschreibung ausschließen“, heißt es darin.
Das sagt eigentlich schon alles.
https://www.handelsblatt.com/politik/deutschland/energiewende-bundeskartellamt-ruegt-reiches-kraftwerksgesetz/100223240.html
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