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@zynmaster@troet.cafe

Post #2225900

2026-02-10 21:53 UTC

@schnoerpsel@norden.social Das liegt dann am Hausrecht der Tanke, Verkehrsbetriebe im ÖPNV verbieten auch das Mitführen von Waffen und gefährlichen Gegenständen. Rein nach dem Waffengesetz betrachtet dürfte ich mit der nicht schussbereiten Kurzwaffe am Gürtel auf dem Weg von der/zur Jagd ne Kleinigkeit einkaufen gehen, Geld abheben oder ne medizinische Einrichtung aufsuchen. Erklärt sich von selbst, dass das möglicherweise Zweifel an der mentalen Zuverlässigkeit als Jagdschein-Inhaber weckt...

Replies (1)

  • @schnoerpsel@norden.social 2026-02-11 05:27

    @zynmaster@troet.cafe da hast Du absolut recht, aber es ging ja um Jagd-/Waffenrecht… Jäger sind eine privilegierte Gruppe und sollten immer überlegen, ob es gerade schlau ist, zu tun was sie formal dürften… gerade wenn sie Schusswaffen mitführen… da gibt es grade im Jagdrecht Situationen, wo man mit Fingerspitzengefühl weiter kommt als mit dem pochen auf Recht.

    Open ##2225901