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@DePaelzerBu@pfalz.social

Post #2204553

2026-04-22 17:25 UTC

@Korfox@troet.cafe Das hat außerdem den Hintergrund, dass Lehrsääle für Studierende und SuS nicht als Arbeitsplatz zählen, und man deshalb die Arbeitsplatzrichtlinien ignorieren kann. Mit der Begründung haben wir im Winter teilweise 16, im Sommer 40 Grad in den Klassenräumen und niemanden juckts (naja... mich schon. Ich schick meine Klassen heim. 🤷🏼 Aber die Unfallkasse, die da eigentlich der Stadt was erzählen müsste, tut mit dieser Begründung machtlos) @danielneumann@bildung.social

Replies (1)

  • @Korfox@troet.cafe 2026-04-22 18:36

    @DePaelzerBu@pfalz.social Das ist eineninteressante (will sagen - genau wie bei der Hochschule - völlig blödsinnige) Interpretation. Die Lehrsäle für SuS sind natürlich Arbeitsplätze für LehrerInnen/DozentInnen und damit unterliegen sie der Arbeitsstättenverordnung. Das Kultus- und Bildungsministerium in BaWü schreibt z.B. explizit, dass die Arbeitsstättenverordnung auch auf Schulen anzuwenden ist. Eigentlich überflüssig, weil Bundesrecht eh Landesrecht bricht. @danielneumann@bildung.social

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