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Post #2199194
2026-05-07 06:20 UTC
Vom Nachbarhaus geht wieder eine Diskussion aus, ob die Kinder in der gemeinsamen Tiefgaragenzufahrt spielen dürfen. Dabei hat das Nachbarhaus lediglich ein Nutzungsrecht, aber sonst nichts zu melden.
Demnächst übertrag ich meinen Kindern jeweils einen Anteil an der Wohnung, dann dürfen sie das mit den Miteigentümern diskutieren.
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