Post #2137887
2026-04-16 06:22 UTC
Seit 2021 sind Subunternehmen in Schlachthöfen verboten, um Arbeiter:innen zu schützen. Ein Fleischunternehmen klagte dagegen und verlor nun vor dem Bundesverfassungsgericht: Es gebe „keinen Anspruch darauf, ausschließlich von seinen Arbeitskräften zu profitieren" https://www.taz.de/!6171212
Replies (1)
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@ki@chaos.social 2026-04-16 09:52
@lalonsander@chaos.social das widerliche Vorschaubild kann eine CN vertragen