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@lalonsander@chaos.social

Post #2137887

2026-04-16 06:22 UTC

Seit 2021 sind Sub­un­ter­neh­men in Schlacht­hö­fen verboten, um Ar­­bei­te­r:in­nen zu schützen. Ein Fleisch­un­ter­neh­men klagte dagegen und verlor nun vor dem Bundesverfassungsgericht: Es gebe „keinen Anspruch darauf, ausschließlich von seinen Arbeitskräften zu profitieren" https://www.taz.de/!6171212

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