Post #2112757
2025-09-29 10:22 UTC
@CGdoppelpunkt @haekelschwein Das Sondervermögen hat den Rang einer Verfassungsänderung, demnach müßte das BVerfG zuständig sein, wenn etwas entsprechendes reinverhandelt wurde.
Replies (1)
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@CGdoppelpunkt@mastodon.social 2025-09-29 11:33
@hllizi @haekelschwein Zuständig: ja. Aber es muss sich jemanden geben, der es anrufen kann. Nach meiner gegenwärtigen Kenntnis könnten das bestimmte Mengen von Abgeordneten. Aber die Zahl der Grünen plus (!) Linken reicht dafür nicht aus. Katastrophe.