Post #2050895
2026-05-05 19:40 UTC
@asltf Am Ende läuft es vermutlich auf die Frage hinaus, ob nur das Vorhandensein eines Zeugen erwähnt werden muss und der Schutz des Zeugen wichtiger ist.
Die Beweisfotos bekommt der Halter ja auch nicht zugeschickt, nur das Vorhandensein von Beweisfotos wird erwähnt. Da würde ich es für sinnvoller halten, die Fotos beizulegen. Ich hörte von einigen Verfahren, bei denen zur Verteidigung irgendein Märchen erzählt wurde, was aber durch die Fotos eindeutig widerlegt wurde.
Replies (1)
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@asltf@berlin.social 2026-05-05 19:46
@neuimneuland wie gesagt, ich würde es begrüßen, wenn das beim BVerwG landet und bundeseinheitlich klargestellt wird, egal wie es ausgeht.