Post #2050121
2026-05-05 21:13 UTC
@Recherchebuero_Schaumburg
Das Urheberrecht liegt grundsätzlich bei Urheberx, die Nutzungsrechte bei den Arbeitgeberx der Verfasserx. Also dem Bundestag.
Das Depublizieren hat Frau K. vermutlich zu verantworten.
Da die Volksvertreterx den Wählenden rechenschaftspflichtig sind, würde eine Klage nach IFG vermutlich Erfolg haben.
Trotzdem sollten möglichst viele Leute bei Archive.org eine Kopie ziehen, denn auch dieses Archiv ist juristisch angreifbar.
Replies (1)
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@recordrebel@darmstadt.social 2026-05-05 23:07
Wenn das Parlamentsarchiv die Informationen hat, musst du nicht klagen. Dann kannst du regulär nach der Nutzungsordnung des Archivs Einsicht nehmen.