Post #2034077
2026-05-05 12:43 UTC
Wer einen Sanktionsbescheid erhalten hat und dabei aus gesundheitlichen Gründen nicht in der Lage war, dem Termin nachzukommen, sollte den Bescheid anwaltlich oder durch eine Sozialberatung prüfen lassen. Innerhalb eines Monats nach Zustellung kann Widerspruch eingelegt werden, [...] Bei vollständigen Leistungsstreichungen empfehlen Sozialrechtsexperten zusätzlich, einen Eilantrag beim zuständigen Sozialgericht zu stellen, um die Grundversorgung bis zur Klärung zu sichern.Das ist ja auch sowas, was bei einer schweren Depression oder auch anderen gesundheitlichen Einschränkungen wie zB ME/CSF an sich schon problematisch ist.
RE: https://kolektiva.social/users/BastaBerlin/statuses/116520950953070840
Replies (1)
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@wiase@ibe.social 2026-05-05 12:45
Also, ist ja schön, daß man theoretisch Einspruch erheben kann gegen Sanktionen, aber wennde (wie im beschriebenen Fall) aus gesundheitlichen Gründen 8 Termine versäumst, dann sicher nicht, weilde nur keinen Bock hattest, dich zu kümmern.