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@neuimneuland@mastodon.social

Post #2029710

2026-05-04 14:49 UTC

@CCitiesOrg Was ist daran neu? Im technischen Regelwerk "Empfehlungen für Anlagen des Ruhenden Verkehrs" der Forschungsgesellschaft Straßen- und Verkehrswesen steht übrigens geschrieben: "Mit Ausnahme von Parkständen für mobilitätseingeschränkte Menschen sowie Flächen für Liefer- und Ladeverkehr sollte das Parken von Kraftfahrzeugen vorrangig auf private Flächen verlagert werden." Dass jeder Hinz und Kunz seine privaten Autos dauerhaft öffentlich parkt, ist dort nicht mehr vorgesehen.

Replies (1)

  • @wikinaut@berlin.social 2026-05-04 14:52

    @neuimneuland @CCitiesOrg Diese Studie ist bestimmt weiterhin gültig, sie ist aber nicht neu, sondern von 2020 und basiert auf Daten von 2012 bis 2016.

    Open ##2029711