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@gom@chaos.social

Post #2000308

2021-08-25 11:30 UTC

@luebbermann Es muss eine Identifizierung möglich sein, das ist aber nicht neu. Wobei es meines Wissens noch kein Präzedenzfall gibt, wo Mund-Naseschutz als Vermummung behandelt wurde (wäre auch irgendwie bescheuert und Gerichte sind meist vernünftig)

Replies (1)

  • @scammo@chaos.social 2021-08-25 11:34

    @gom @luebbermann iirc muss eine Identifizierung möglich sein. Aber das muss nicht zwingend über z.b. das Bild beim blitzen Passieren. Sondern könnte auch über zuständige Ordnungsbehörde angewiesen werden, durch ein Fahrtenbuch. Alternativ gehen die Forderung gegen den*die Halter*in. Sonst könnten Zwillinge oder gleich aussehende Menschen ja auch jeden Schabernack treiben. Gehört beim @jugendrecht

    Open ##2000309