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@berner@hessen.social

Post #1993284

2026-04-16 11:52 UTC

@Katiel Hmm – solange es nur der beruflichen Tätigkeit dient und es nicht dauerhaft im Besitz einer Person ist. 🙂

Replies (1)

  • @Katiel@mstdn.social 2026-04-16 12:30

    @berner Grundlegend ja, aber grad in (zu) gut verdienenden Kreisen ist das Modell "Firmenwagen zur privaten Mitnutzung" als Lockmittel meiner Erfahrung nach nicht unüblich.

    Open ##1993285