Post #1993284
2026-04-16 11:52 UTC
@Katiel
Hmm – solange es nur der beruflichen Tätigkeit dient und es nicht dauerhaft im Besitz einer Person ist. 🙂
Replies (1)
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@Katiel@mstdn.social 2026-04-16 12:30
@berner Grundlegend ja, aber grad in (zu) gut verdienenden Kreisen ist das Modell "Firmenwagen zur privaten Mitnutzung" als Lockmittel meiner Erfahrung nach nicht unüblich.