Post #1965159
2026-05-04 11:56 UTC
@catrinity
Noch mal ne andere Quelle gecheckt:
Die Gynäkologin muss bei der Abrechnung die bundeseinheitliche Zusatzkennziffer 88150 verwenden und zusätzlich den ICD-10-Code für Transsexualität angeben. Entscheidend für die Abrechnung ist, welche Geschlechtsorgane vorliegen, nicht welcher Geschlechtseintrag auf der Krankenkassenkarte steht.
https://www.kv-rlp.de/nachricht/abrechnung-von-leistungen-bei-intersexuellen-oder-transsexuellen-personen
Replies (1)
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@catrinity@literatur.social 2026-05-04 11:59
@jensscholz Diese Info-Seite hatte ich in der Tat auch schon gefunden, aber ich hatte gehofft, dass jemand das vielleicht aus eigener Erfahrung bestätigen kann. (Ich traue ja Seiten, die es nicht mal schaffen, "inter/transgeschlechtlich" statt das veraltete "-sexuell" zu schreiben, auch nur so halb, muss ich gestehen. Danke dir auf jeden Fall!