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@Trollhaus@mastodon.online

Post #1964641

2026-04-07 23:54 UTC

@UB_4Tea Wenn ich z.B. Unterstützung wegen Erwerbslosigkeit bekomme, gibt es nachvollziehbare Präsenzpflichten für eine potenzielle Vermittlung. Oder? Dann kann ich mich nicht einfach zwei Jahre im Ausland aufhalten. Aber wenn ich mich selbst finanziere ... so what?

Replies (1)

  • @UB_4Tea@mastodon.world 2026-04-08 06:42

    @Trollhaus Haben Sie schon einmal etwas von der Meldepflicht, ersten Wohnsitz und der damit in Zusammenhang bestehenden Verweildauer und deren Anerkennung gehört ? Egal ob Sie sich "selbst finanzieren". Dieses " selbst finanzieren" machen Sie ja nur dann, wenn Sie keine Leitungen vom Staat, also der Gesellschaft einfordern. Mich kotzen diese Debatten an, wo immer Rechte eingefordert werden, Pflichten aber als Empfehlung angesehen werden. :blobcatcoffee:

    Open ##1964642