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@sinchens_@mastodon.social

Post #1949656

2026-03-27 10:24 UTC

@Maristya Direkt einen Anwalt einschalten, der sich mit so etwas auskennt? Einen Widerspruch kann man aber zur Fristwahrung immer erstmal selbst erheben. Das geht formlos, muss aber schriftlich erfolgen. Man kann auch erstmal nur den Widerspruch erheben und in dem Schreiben schreiben, dass die Begründung nachgereicht wird. Und dann muss man eben genau wissen, was man schreibt. Also warum man meint, durchzufallen war nicht richtig.

Replies (1)

  • @SG800@norden.social 2026-03-27 10:51

    @sinchens_ @Maristya Jou! Wichtig ist auch, dass die Lehrkraft ihren Kriterienkatalog / Beurteilungsmaßstab vorlegt. Schriftlich. Sie sollte auch nachweisen (!), dass sie ihre Kriterien im Unterricht hinreichend transparent gemacht hat. Gibt es ein schriftliches Gutachten?

    Open ##1949657