Post #1940645
2026-05-01 15:58 UTC
@musevg Nein steht dort nicht und wäre auch falsch, wenn man die Gewaltenteilung ernst nimmt. Für die politische Kultur wäre es tatsächlich besser, verzichteten Kanzler und Minister auf ihre Mandate, um Machtanhäufung und Machtmissbrauch zu unterbinden.
Vielmehr könnte man Art. 66 GG sogar so interpretieren, dass Kanzler und Minister ihr Bundestagsmandat aufgeben müssen: "Der Bundeskanzler und die Bundesminister dürfen kein anderes besoldetes Amt [...] ausüben".
https://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_66.html
@Gehtso
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