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@Gela@dresden.network

Post #1927294

2026-04-18 09:31 UTC

@lipow @echopapa Du musst doch halbjährlich den Pflegeeinsatz nachweisen. Bring die Person dahin das sie einen höheren PG für wichtig hält und sie das im Protokoll notiert. Wenn dein Mann den gedanklichen Weg zur Körperpflege nicht mehr hat, zählt das definitiv doll in das jeweilige Modul. Allgemeine Beaufsichtigung, damit nix Schlimmes passiert, zählt. Ich hab geistig behinderte junge Erwachsene, die übergeleitet wurden und wenn ich die einzelnen Module durchspiele, sind sie voll gerechtfertigt da drin. Die Erklärungen zu selbständig etc mal scharf um die Ecke denken, hat mir geholfen. Ich weiß, der Sprung von 3 auf 4 ist nicht ohne, aber er ist machbar.

Replies (1)

  • @lipow@norden.social 2026-04-18 11:42

    @Gela Ja, aber es kommt ja drauf an, was der MD da draus macht, und das hängt meiner Erfahrung nach sehr an der Person. Was die Zwangsberatung angeht: bei der letzten hatten wir eine hier, die den in ihren veralteten Unterlagen eingetragenen PG 2 noch plausibel fand, aber meinte, ich solle mal 3 beantragen. Dass er den längst hatte, hat sie total überrascht, 4 hielt sie für völlig unmöglich (die 3 hat er bekommen, als er nach Oberschenkelhalsbruch Krücken brauchte). Die davor > @echopapa

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