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@Sabjaeh@sueden.social

Post #1920845

2026-04-23 14:36 UTC

Das wusste ich bis eben nicht 🤔:Es ist verboten Visitenkarten, die einen Autokauf anbieten an Autos zu klemmen, denn das Verteilen dieser Visitenkarten dient ausschließlich gewerblichen Zwecken und geht über den Gemeingebrauch der Straßen hinaus. So entschieden die Oberlandesgericht-Richter in Düsseldorf. (Az. IV-4RBs-25/10 und IV-4Ws 57/10 Owi). Würde mir wünschen, dass die Gemeinden verstärkt dagegen vorgehen. Das OWI-Geld könnte dann für die Straßenreinigung genutzt werden.

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