Post #1908633
2026-04-24 18:24 UTC
@scheichsbeutel Darf er gar nicht in der Brut- und Setzzeit. 1. März bis 30. September.
Replies (1)
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@scheichsbeutel@troet.cafe 2026-04-24 21:41
@Bibobach Das mag sein (ich kenne die Rechtslage für Ö nicht). Hat aber natürlich kaum Konsequenzen am Land (wenn der Postenkommandant der Polizei gleichzeitig Bürgermeister und mit dem Betreffenden verwandt ist usf.), zudem werden dann oft Ausnahmeregelungen bemüht (wie beim Verbrennen von Gartenabfällen). Ich versuche manchmal (in meinen geduldigen Phasen) darauf einzuwirken, dass die Problematik erkannt wird, ab und zu scheint ein wenig Nachdenken einzusetzen. Aber eher selten, leider.