Post #1867529
2026-04-14 18:59 UTC
@olgkarlsruhe
Was ich mich bei dem Beispiel mit dem Alter und dem Wahlrecht schon immer gefragt habe:
Könnte man auch Menschen ab einem bestimmtem Alter mit derselben Begründung ausschließen?
Alter ist da ja ein bisschen willkürlich, also gibt es sicher auch reife 17 jährige und unreife 19 jährige, aber man muss eben ein Alter festlegen und kann nicht im Einzelfall entscheiden.
Kann man also sowas sagen, wie, über 85 (wahllos gewählt) ist die Entscheidungsfähigkeit mehrheitlich nicht mehr so gegeben und außerdem macht es keine Sinn über was langfristiges mitentscheiden zu können, weil man das eh wahrscheinlich nicht mehr erlebt und deshalb kein Wahlrecht mehr?
Replies (1)
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@olgkarlsruhe@xn--baw-joa.social 2026-04-15 12:03
@lijepasam Der Unterschied ist: Die Altersgrenze nach unten soll die Entwicklung schützen (man geht davon aus, dass bestimmte Fähigkeiten erst entstehen). Und wie du richtig sagst: irgendwo muss die Grenze natürlich gesetzt werden. Nach oben wäre das problematisch, weil man Menschen pauschal ausschließt, obwohl viele weiterhin voll entscheidungsfähig sind. Außerdem würde man damit sagen, dass manche Stimmen weniger wert sind – und das widerspricht dem Grundprinzip der Demokratie.