Post #1860611
2026-04-30 21:02 UTC
Replies (3)
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@advancingu@social.tchncs.de 2026-04-30 21:16
Beispiel 2: Fahrer wird auf der Autobahn mit um die 190km/h gemessen bei erlaubten 120km/h. Polizist: * "[...] das Worst-case wären sogar 2 Monate [Fahrverbot]" * "Für die Zukunft: Achten Sie bitte ein bisschen auf Ihre Geschwindigkeit" * "Es ist leider so, dass Sie dann der Verantwortliche sind [wenn die Verkehrszeichenerkennung falsche Zeichen erkannt hat]" Fehlt eigentlich nur noch ein "Wir entschuldigen uns für die Unannehmlichkeiten und wenn Ihnen dieses Gespräch gefallen hat, dann hinterlassen Sie uns doch bitte eine gute Bewertung. Vielen Dank und gute Fahrt." Wenn ich als Radfahrer dagegen einen Autofahrer anzeige, der mich sehr gefährlich überholt hat, dann ist die erste Ansage "Sie wissen schon, dass falsche Beschuldigung eine Straftat ist?!" 🤡 2/2 #autopolizei
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@abschleppgruppe@verkehrswende.social 2026-05-02 07:08
@advancingu@social.tchncs.de @advancingu@social.tchncs.de Zur gleichen Zeit, aber woanders 🇬🇷: Freundin bringt Gruppe zur Taverne, parkt Auto aber verbotswidrig auf einem Behindertenparkplatz - wie wir bei der Rückkehr feststellen ("Wunderte mich schon, das Platz frei war"). Ticket am Scheibenwischer: 150 €. Drei Polizeianrufe beim Autovermieter. Obwohl Bußgeld schon überwiesen ist, muss sie zur Wache und ihren Führerschein vorzeigen. So geht polizeiliche und gesetzliche Arbeit - ich glaube, sie wird das nie wieder machen.
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@monika@dju.social 2026-05-02 10:08
@advancingu@social.tchncs.de Bei ins im Dorf am Hochrhein sind es vorwiegend Deutsche Autofahrer, die im Richterlichen Parkverbot die Mieterparkplätze mit Reserviert und Parkverbotstafel beschriftet zu parkieren. Wenn ich die wegschicke, dann reagieren sie noch oft arrogant.