Post #1829965
2026-04-26 19:34 UTC
@Helga @Cykelsok kleiner Hinweis: wenn ein Radweg für Dich ein Umweg bedeutet, dann ist er für Dich auch nicht benutzungspflichtig. Und für mehrspurige Fahrzeuge gibt es, wie Eyke bereits erwähnte, die Soll-Bestimmung in der VwV zur StVO, dass es nicht geahnt werden soll (weiß die Polizei und das Ordnungsamt aber bestimmt nicht).
Replies (1)
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@Helga@norden.social 2026-04-26 20:52
@x_tof @Cykelsok Ja, das ist mir bekannt. Ich kann mir aber nicht vorstellen, dass so ein Dreirad unter §24 StVO fällt. Mit dem Laufrad kann ich hingegen den u.U. kürzeren Weg wählen und "gegen die Fahrtrichtung" oder auch durch Fußgängerzonen fahren.