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@usi@ruhr.social

Post #1817833

2026-04-25 07:16 UTC

Da wird ein dementer Seniorenflitzer von der Bundespolizei zurück ins Heim gebracht und man berechnet dem Heim eine „Zurückbringungsgebühr“ (laut Urteil im Artikel eh nicht erlaubt). Ich finde es zynisch, wenn man dafür Gebühren verlangt, dass Menschen etwas tun, für das sie nicht verantwortlich gemacht werden können. Und im Gegenzug die Großaufgebote von Polizei bei Fußballspielen immer noch nicht von den Verursachern bezahlt werden - die alle wissen, was sie tun. https://www.beck-aktuell.de/heute-im-recht/rechtsprechung/ovg-berlin-brandenburg-6n13225-bundespolizei-gebuehren-senioren-heim-zurueckbringen-2026-04-24

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