@EngelMichelmann@digitalcourage.social
Post #1805467
2023-12-27 19:49 UTC
@krasse_eloquenz
Zum Thema Verbote:
SprenG § 23
"(1) Das Abbrennen pyrotechnischer Gegenstände in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altersheimen sowie besonders brandempfindlichen Gebäuden oder Anlagen ist verboten.
(2) 1Pyrotechnische Gegenstände der Kategorie 2 dürfen in der Zeit vom 2. Januar bis 30. Dezember nur durch Inhaber einer Erlaubnis nach § 7 oder § 27, eines Befähigungsscheines nach § 20 des Gesetzes oder einer Ausnahmebewilligung nach § 24 Absatz 1 verwendet (abgebrannt) werden. 2Am 31. Dezember und 1. Januar dürfen sie auch von Personen abgebrannt werden, die das 18. Lebensjahr vollendet haben... "
Das #böllern an #Silvester ist also nur eine merkwürdige Ausnahme einer ansonsten sinnvollen Regelung zur Sicherheit im Umgang mit explosiven Stoffen
#böllerverbot
https://www.buzer.de/index.htm
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