Post #1757045
2026-04-27 08:32 UTC
„Hiermit verweigere aus Gewissensgründen ich nach Artikel 4 Absatz 3 des Grundgesetzes den Kriegsdienst an der Waffe.“
Nach 40 Jahren sitzt dieser juristisch abgesicherte und durchgeklagte Satz fest verankert in meinem Kopf. Ja, Ihr müsst "Kriegsdienst" schreiben, weil das die Formulierung im GG ist. Bedient Euch.
Replies (1)
-
@reeeen@norden.social 2026-04-27 10:03
@sasha_deluxe@mastodon.social Den habe ich damals auch genutzt. War eine sehr schöne und ereignisreiche Zeit im Pflegeheim.