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Post #1743948
2026-04-28 07:53 UTC
Fachfrage Zugewinnausgleich Hauseigentum:
Meines Erachtens nach braucht man den Hauswert zum Zeitpunkt Eheschließung und Zeitpunkt Scheidungseinreichung.
Frage: Gegenseite will zusätzlich noch aktuellen Hauswert: Wofür? (bedeutet 3 statt 2 Gutachten, ergo 3 Rechnungen statt 2)
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