Post #1670871
2026-04-23 18:31 UTC
@cocolowres @kommaKucken @JanaBallweber und gerne verweise ich immer wieder auf den Umstand von Polizeistatistiken, welche im Grunde genommen keinen Laborstandard haben. Sieht man sich dann dazu spezifische Verurteilungen an, ergibt sich bereits ein wesentlich anderes Bild. Wären dann - nur dazu - fallbezogene Aktenlage von Sozialarbeitern möglich (leider nicht, Datenschutz!). Es ergäbe sich wohl eher ein Boden der Tatsachen, auf dem sich argumentieren ließe.
Replies (1)
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@cocolowres@mstdn.social 2026-04-23 18:55
@Doberma Statistiken müssen interpretiert werden, womit wieder die sozialwissenschaftlich Empirie ins Spiel kommt - die ggf auch sehr deutlich auf Schwächen hinweist. Das Bild ändert sich nicht, wenn Verurteilungen einbezogen werden. Es werden nur weitere Missstände offensichtlich: https://www.bpb.de/system/files/dokument_pdf/BpB-Leseprobe_Clemm_GegenFrauenhass.pdf @kommaKucken @JanaBallweber