Post #1622234
2026-04-22 18:07 UTC
@marcel @leaschoenberger Natürlich kann das in der Schweiz ganz anders sein, aber eine offizielle deutsche Webseite (bundesnetzagentur.de/DE/Fachth…) stellt das so dar:
"Sperren können zulässig sein, soweit und solange diese erforderlich sind, um europäische oder nationale Rechtsvorschriften umzusetzen. Auch Gerichte oder Behörden, die mit entsprechenden Befugnissen ausgestattetet sind, können die Blockierung unrechtmäßiger Inhalte anordnen. In diesen Fällen sind Sperren netzneutralitätskonform; der entsprechende Ausnahmegrund findet sich in Artikel 3 Absatz 3 Unterabsatz 3 Buchstabe a Verordnung (EU) 2015/2120.".
Eine noch etwas drastischere Formulierung findet sich hier:
netzpolitik.org/2025/dns-sperr…
Und wenn Du auch nur 48h einen unzensierten DNS server öffentlich ins Internet stellst, bekommst du ein wenig nettes E-Mail vom Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik.
So etwas in mitten in Europa also nicht nur möglich sondern an der Tagesordnung.
Replies (1)
-
@marcel@waldvogel.family 2026-04-22 18:38
@thomas @leaschoenberger Sperren kann legitim sein. Aber dazu braucht es eine Rechtsgrundlage, Transparenz und Widerspruchsmöglichkeit. Wir haben gerade jetzt in der Schweiz einen Fall, bei dem die Rechtsgrundlage fehlt, wenn man nicht beginnt, Begriffe umzudefinieren. Massenhafte, intransparente, (potenziell) missbräuchliche oder nicht rechtskonforme Sperren gilt es jedoch zu verhindern. https://www.republik.ch/2026/04/14/netzsperren-die-grossen-kuschen-der-rebell-kaempft