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@rifter@digitalcourage.social

Post #1570650

2026-02-10 17:36 UTC

@Dillerjohann Was ich beschrieben habe ist das Grundrecht auf Streiks (Artikel 9 Abs. 3 GG), dass den Kompromiss beinhaltet, das ArbeitnehmerInnen nicht vom Streikrecht geschützt sind, wenn es beim Streik nicht um tarifliche Fragen geht. Diese Regelung, dieser Kompromiss zwischen Arbeitnehmer- und ArbeitgeberInnen, verhindert allerdings eben auch Generalstreiks in Deutschland. Wenn du das seit 51 Jahren machst, solltest du das wissen.

Replies (1)

  • @Dillerjohann@hessen.social 2026-02-10 17:46

    @rifter Es geht bei Streiks immer um tarifliche Fragen! Generalstreiks sind was ganz anders, das sind politische Streiks , ich wüsste nicht das es seit bestehender Bundesrepublik welch gegeben hätte! Nicht Birnen und Äpfel in eine Tüte werfen! Verarschen kann ich mich selbst!

    Open ##1570651