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@dom@bildung.social

Post #1528202

2026-04-08 07:23 UTC

@BeeDoubleYou Dann werden ohne Rücksprache mit der Schule von den Kindern private (!) Gruppen in Apps, die an Schulen verboten sind, gegründet, in denen nicht selten Hass, Gewalt und Ausgrenzung geschehen. Beim ersten Vorfall kommt dann der Ruf Richtung Schule. Welche Handhabe gibt es hier für die Lehrkräfte? Ich rate Betroffenen immer, sich an die Polizei zu wenden. Bei allem weiteren sind mir die Hände gebunden. Ich kann nicht auffangen, was an Schule vorbei falschläuft. 2/2

Replies (2)

  • @Regez@troet.cafe 2026-04-08 11:09

    @dom So weit, so Zustimmung...um einen (wie auch immer gearteten) Kontakt zu den Eltern eines anderen Schülers an der gleichen Schule herstellen zu können, bedarf es aber auch den Kontakt zur & die Erläuterung des Vorfalls gegenüber der Schule...Schulsozialarbeit ist ebenfalls dankbar, wenn sie nicht erst im Nachgang den Flächenbrand löschen muss... * wir dürfen ruhig mehr vernetzt & informiert gemeinsam im Gespräch bleiben... @BeeDoubleYou

    Open ##1528203

  • @villon@bildung.social 2026-04-08 12:15

    @dom @BeeDoubleYou Dieses Verbot wird nach meier Erfahrung ja auch schon durch LuL gebrochen, wenn sie mit Eltern über WA kommunizieren. Untereinander sowieso, wie ich an meiner derzeitigen Schule auch nach der X-ten Anweisung durch die Schulleitung fetsstellen musste. Für interne Kommunkation sowieso. Ich habe da aufgegeben. Diese Flachpfeifen sind nicht belehrbar. Wie sollen solche Menschen denn Vorbilder für die SuS sein? SL. darf ja auch nicht die priv. Geräte der KuK kontrollieren.

    Open ##1528206