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@Hector999@mastodon.social

Post #1506936

2026-04-15 12:22 UTC

@herdsoft @Cando @dielinke es gibt faktisch keinen Arbeitgeberanteil. Der Arbeitgeber bezahlt diese Beträge ebenfalls aus dem was Arbeitnehmer erwirtschaftet. Das ist nur ein steuerrechtlicher Begriff.

Replies (2)

  • @herdsoft@gruene.social 2026-04-15 12:26

    @Hector999 @Cando @dielinke Dass der Arbeitnehmer das erwirtschaften muss ist offensichtlich. Wenn die Krankenkassengebühren steigen, dann zahlt der Arbeitgeber aber sofort die Hälfte zusätzlich, denn der vereinbarte Brutto-Lohn ändert sich ja nicht. Und dadurch entsteht beim Arbeitgeber ein Wunsch, dass die Krankenkassenkosten nicht steigen sollen.

    Open ##1506937

  • @kkarhan@jorts.horse 2026-04-15 14:16

    @Hector999 @herdsoft @Cando @dielinke eben. "Arbeitgeberbrutto" ist rein formell ne Unterscheidung, denn am Ende führt der Arbeitgeber die Beiträge in gänze ab.

    Open ##1506945