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@newstik@social.heise.de

Post #1487908

2026-04-07 11:01 UTC

@peter_koenig Es muss ein Kriegsverbrechen-Gericht sein. Nicht für Kriegsverbrecher, denn es ergibt sich ja erst aus dem Verfahren, ob die Angeklagten schuldig und damit Kriegsverbrecher sind. Der Unterschied ist wichtig.

Replies (2)

  • @AndreiM10@mstdn.plus 2026-04-07 11:05

    @newstik @peter_koenig Genau, es gibt das Stammtischgeschwätz von Leuten, die selber Gewaltphantasien haben, und es gibt ein rechtsstaatliches Vorgehen. Nur letzteres ist seriös und kann jenseits von Rache auf längere Sicht zur Akzeptanz bestimmter Standards beitragen.

    Open ##1487909

  • @peter_koenig@gruene.social 2026-04-07 11:45

    @newstik Du definierst hier eine Linie, wo es IMO keine gibt: Die Kriegsverbrecher-Frage ist, ob #Trump und #Netanjahu, ihre Helfer und ggf. Mittäter:innen schuldig sind, Völkerrechtsverbrechen und ggf Verbrechen gegen die Menschlichkeit zu begehen. Ohne Schuldspruch haben beide trotz ihres illegalen Angriffskrieges, die Todesdrohungen und Mord-Befehle gegen Politiker:innen und nun Terroranschlägen auf Universitäten und den öffentlichen Verkehr formal als unschuldig zu gelten ..

    Open ##1487930