Post #1378741
2026-04-17 21:28 UTC
Der VGH Bayern sieht die Begründung des Innenministeriums auch im Lichte der Neufassung als unzureichend, sodass die Klägerin weiterhin mit unzulässigen Personenkontrollen rechnen müsse. Das Innenministerium stellt demgegenüber klar: "Die laufenden Binnengrenzkontrollen sind rechtmäßig und werden fortgesetzt."
Klar, weil eine Rechtmäßigkeit jetzt durch ein Innenministerium bestimmt wird, und nicht durch ein Gericht wie den BayVGH.
Bayern ey 🤮
Und der BR wiederholt das.
https://www.br.de/nachrichten/bayern/bayerische-richter-contra-dobrindt-grenzkontrollen-illegal,VGxBUYm
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