Post #1328443
2026-04-17 18:13 UTC
@StephanMatthiesen
Der bevorzugte Wunsch ist ganz klar, dass Strafverfolger nicht mehr verfolgen.
Die Zugangskontrollen sind in dem Kontext mehr ein juristisches Gedankenspiel, um überhaupt erstmal den Tatbestand der Erschleichung zu ermöglichen (= Überklettern etc.). Dieser ist ja vom Gesetzgeber eigentlich gewollt und insofern erstmal nicht Gegenstand der Diskussion. Dann wäre deutlich, wo es keine gibt, und wo daher auch den ÖPNV-Unternehmen klar sein muss, von einer Verfolgung abzusehen.
Replies (1)
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@flbact@social.anoxinon.de 2026-04-17 18:13
Der Tatbestand ließe sich immer noch streichen, aber das ist nicht Thema des Artikels – das ist erstmal die wirklich himmelschreiende Fehldeutung von Staatsanwaltschaften und Gerichten. Und die ließe sich eben _jetzt_ beenden, ohne ein aufwändiges Gesetzgebungsverfahren auf den Weg zu bringen. @StephanMatthiesen