@rainerzufall_le@mastodon.social
Post #1255027
2025-12-23 21:35 UTC
@ksued Gern den Artikel lesen:
"Als Anstalten des öffentlichen Rechts haben sie eine Art Grundversorgungsauftrag, wie auch ein Sprecher der Sparkasse Göttingen betont: „Wir können eine Kontoführung nach gefestigter Rechtsprechung erst dann ablehnen, wenn Parteien oder politische Gruppen verboten wurden – selbst wenn sie bereits als verfassungsfeindlich eingestuft wurden.“"
Replies (1)
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@ksued@social.cologne 2025-12-23 22:30
@rainerzufall_le Das sind zwei Paar Schuhe. Das eine ist Partei/nicht Partei auf der Kundenseite. Das andere ist die Eigenschaft als AöR (Sparkasse) bzw. private Bank (GLS) auf der kontoführenden Seite. Insofern wird es interessant, ob man irgendwann die Begründung der SK erfahren wird.