Post #1249507
2026-03-12 09:08 UTC
@thomas @angry
Eigentlich wäre es ja die Aufgabe des Staates hier entschieden und mit aller Härte vorzugehen. Ich sehe hier ziemlich klar eine Straftat nach §202c – Ausspähen von Passwörtern. Und natürlich baumelt auch das Schwert der DSGVO über den Köpfen der Anwender, da mit großer Sicherheit kein Vertrag zur Auftragsverarbeitung vorliegt. Und selbt wenn kann bei E-Mail ein Absender nicht vor dem Empfang einer E-Mail darüber in Kenntnis gesetzt werden.
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