Post #1248616
2026-03-29 06:36 UTC
@quino_schuetz
Als juristischer Laie würde ich mich ja freuen wenn jegliche Nutzung außerhalb der StVO und co erstmal den bestimmungsmäßigen gegenstand ausschließt. Der ADAC und co können es dann runterbrechen für alle Autofahrer.
Gilt analog auch für andere mit der STVO vertrauten Verkehrsteilnehmer. (Fahrradfahrer ohne Führerschein sind irgendwie ein Problem in der Logik, aber auch schon jetzt im Unwissenheit schützt vor Strafe nicht Bereich)
Replies (1)
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@quino_schuetz@norden.social 2026-03-30 18:16
@squiddle Da gibt es kein Logikproblem, weil der dazugehörige Paragraf im Strafegesetzbuch steht, nicht in der StVO.