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@asltf@berlin.social

Post #1123708

2026-04-10 07:26 UTC

🤣 der Österreichische Verfassungsgerichtshof hat die Einziehung von Raserfahrzeugen gekippt. Aber haltet euch fest, nicht etwa weil das Unverhältnismäßig wäre, nein! Nur weil geleaste/gemietete Fahrzeuge anders behandelt werden als Alleineigentum des Fahrers! "Der Österreichische Verfassungsgerichtshof hat in seinem Urteil klargestellt, dass die Möglichkeit der Beschlagnahme und Verwertung von Raserfahrzeugen an sich verfassungsrechtlich unbedenklich ist" https://rsw.beck.de/aktuell/daily/meldung/detail/verfgh-oesterreich-g302025-beschlagnahme-verwertung-fahrzeuge-stvo-raser-gleichheitsgrundsatz

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