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@radiologe@chaos.social

Post #1120787

2026-04-07 21:41 UTC

Wer öffentlich androht, Kriegsverbrechen zu begehen, begeht bereits in diesem Moment ein Kriegsverbrechen. Das Androhen genügt. (Zusatzprotokoll I der Genfer Konventionen, Art. 51 Abs. 2) Die Strafe: bis zu 30 Jahre Haft. In besonders schweren Fällen: lebenslänglich (Römer Statut, Art. 77)

Replies (2)

  • @radiologe@chaos.social 2026-04-07 21:41

    Betrifft auch für den einfachen Soldaten, der "nur" mit macht: „Jeder Kombattant hat die **Pflicht**, einen offensichtlich rechtswidrigen Befehl zu verweigern." (Römer Statut, Regel 154 des ICRC-Gewohnheitsrechts) Das betrifft ebenso Bodenpersonal in Deutschland, das wissentlich logistische Unterstützung für völkerrechtswidrige Angriffe leistet. #Völkerrecht #Kriegsverbrechen #GenferKonventionen #RömischesStatut #IStGH

    Open ##3124725

  • @moesch@nrw.social 2026-04-07 22:02

    @radiologe@chaos.social Schön und gut. Hält sich nur keine 🐖 dran.🤮

    Open ##3124727