2026-04-03 20:11 UTC
@weizenspreu@chaos.social @v0tti@fem.social @FemmeNoire@chaos.social @kventil@chaos.social Art. 4 der Richtlinie 2004/38/EG wird in Abs. 2 noch konkreter:
(2) Für die Ausreise von Personen gemäß Absatz 1 darf weder ein Visum noch eine gleichartige Formalität verlangt werden.
Spätestens das sollte jegliche Formalität zur Ausreise – egal wie lang – erfassen
Replies (1)
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@weizenspreu@chaos.social 2026-04-03 20:13
@dmho@chaos.social @v0tti@fem.social @FemmeNoire@chaos.social @kventil@chaos.social Ich steige mal nicht in die Diskussion des Primärrechts vs. nicht direkt anwendbares Sekundärrecht ein. 😄